FTI Touristik GmbH ist insolvent – was das für Sie bedeutet | Verbraucherzentrale.de (2024)

Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?

Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, ist zahlungsunfähig und hat beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Schon ab Dienstag, 4. Juni, sollen Reisen abgesagt werden oder nur noch teilweise stattfinden. Die Insolvenz umfasst alle Leistungen, die Sie bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben. Das sind folgende Marken und Anbieter:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
  • 5vorFlug in Deutschland,
  • die BigXtra GmbH sowie
  • die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.

Gut zu wissen: Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel:

  • TUI,
  • Alltours,
  • DERTOUR oder
  • vtours.

Ebenso nicht betroffen sind Pauschalreisen, die über diese Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind.

  • www.fti.de
  • www.fti.at
  • www.fti.ch
  • www.5vorflug.de oder
  • www.sonnenklar.tv.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.

Informationen zur FTI-Insolvenz finden Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und bin bereits am Urlaubsziel oder auf dem Weg dorthin. Was tue ich?

In solch einem Fall greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Laut FTI bemüht sich das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem DRSF, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wo dies nicht geht, organisiert FTI die Rückreise. Sie werden demnach direkt kontaktiert.

Ich bin auf einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt von FTI und das Hotel oder ein einzelner Anbieter verlangt von mir zusätzliche Zahlungen. Wie verhalte ich mich richtig?

Einzelne Anbieter wie das Hotel dürfen im Rahmen einer Pauschalreise keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangen. Vertragspartner der Reise ist FTI. Verweigern Sie daher geforderte Zahlungen.

Tipp: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit FTI über die Notfallnummer auf. Klären Sie mit FTI das weitere Vorgehen und ob eine offizielle Kostenübernahme durch den DRSF erfolgt., Haben Sie Zahlungen getätigt, so bewahren Sie Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht mit Abreisedatum vom 5. bis 10. Juni. Was gilt für mich?

Wenn Sie eine Pauschalreise über FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise im genannten Zeitraum gebucht haben, werden diese Reisen storniert.

Pauschalreisende fallen unter den Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Hierzu haben Sie bei Reisebuchung einen sogenannten Reisesicherungsschein erhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Falle der Insolvenz geleistete (An-)Zahlungen zurückerstattet bekommen. Dazu werden Sie in den nächsten Tagen direkt vom DRSF kontaktiert.

Dagegen sind Individualreisen nicht durch den DRSF abgesichert. Einen Anspruch auf Erstattung von geleisteten Zahlungen für einzelne Flüge, Hotelübernachtungen oder touristische Einzelleistungen müssen Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erstattungsquote ist hier meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Ich habe eine Pauschalreise ab 11. Juni 2024 gebucht. Was gilt für mich?

Nach eigenen Angaben versucht FTI Pauschalreisen teilweise ab dem 11. Juni 2024 durchzuführen. Sollten diese nicht stattfinden können, so sind Ihre Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Informieren Sie sich bitte laufend über mögliche Änderungen über die Internetseite von FTI.

Nicht betroffen von Absagen sind Reisen, die Sie bei einem anderen Anbieter gebucht haben – auch wenn die Reisebuchung über die Internetseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de erfolgt ist. Entscheidend ist, dass FTI nur Vermittler einer Reise bei einem anderen Anbieter war. Andere Anbieter sind beispielsweise TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours.

Auch hier gilt: Wurden Einzelleistungen, also Individualreisen, gebucht, sind diese nicht durch den DRSF abgesichert und müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Ich habe eine Hotelübernachtung über FTI gebucht. Kann ich diese nutzen?

Wenn Sie eine einzelne Hotelleistung über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgesichert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen dennoch möglich sind.

Rückforderungen von gezahlten Geldern müssen Sie in diesem Fall bei der Insolvenztabelle anmelden. Hier ist aber davon auszugehen, dass Sie lediglich eine niedrige Teilerstattung erhalten werden.

Ich habe eine touristische Einzelleistung über FTI gebucht. Kann ich diese in Anspruch nehmen?

Wenn die Reise stattfindet, können Sie eine touristische Leistung nutzen, sofern diese fester Bestandteil der Pauschalreise ist.

Wurde die touristische Einzelleistung separat bei einem Reiseanbieter gebucht, der nicht zur FTI Group gehört, so sind Sie nicht durch das Insolvenzverfahren betroffen. Schwierigkeiten treten dann aber auf, wenn die Reise selbst nicht mehr durchgeführt wird. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihren Anbieter.

Rückforderungen von gezahlten Geldern für touristische Einzelleistungen bei der FTI Gruppe müssen Sie bei der Insolvenztabelle anmelden. Sie bekommen aber vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Mein Urlaub ist erst im Herbst oder später. Soll ich vorsorglich stornieren?

Die Verbraucherzentralen raten von einer eigenen Stornierung der Reise ab. Wenn Sie eine Reise stornieren, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zahlen. Wird die Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Insolvenz durch FTI storniert, sind Sie über den Reisesicherungsfonds abgesichert.

Insofern sollten Sie abwarten, welche Informationen Sie vom Anbieter erhalten. Nähere Informationen zur Insolvenz finden Sie auch aktuell über die Seite auf der Internetseite von FTI.

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Author: Moshe Kshlerin

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